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Service

Kosten

Anwaltsgebühren werden nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet. Dort sind den verschiedenen anwaltlichen Tätigkeiten bestimmte Gebühren und Gebührenrahmen zugeordnet. Wie hoch diese Gebühren ausfallen, hängt in der Regel vom Gegenstandswert und vom Umfang und Schwierigkeitsgrad des konkreten Falles ab. So entsteht bspw. für die außergerichtliche Geltendmachung einer Forderung eine Geschäftsgebühr in einem Gebührenrahmen von 0,5 bis 2,5. Wenn keine besonderen Umstände vorliegen wird eine 1,3 Geschäftsgebühr berechnet. Bei einer Forderungshöhe von 3.000,- € beläuft sich diese auf 261,30 €. Hinzu kommen ggf. Auslagen und MwSt. Die Kosten einer Beratung oder Auskunft sind frei vereinbar. Für eine kurze telefonische oder persönliche Beratung (bis 15 Min.) berechnen wir in der Regel eine Pauschale von 50,- €, eine ausführliche Beratung kostet in der Regel 250,- €, jeweils brutto.

Dies gilt für die außergerichtlichen Kosten.

Die Kosten der Tätigkeit in gerichtlichen Verfahren werden prinzipiell genauso berechnet. Auch hier richten sich die Kosten nach Gebührentatbeständen und Streitwert, es besteht aber kein Ermessensspielraum.

Die außergerichtlichen Gebühren werden den Praxisanforderungen nicht immer gerecht. Wir bieten daher auch individuelle Vergütungsvereinbarungen an, die eine Bezahlung nach Zeitaufwand oder ein Pauschalhonorar vorsehen.

Kurzberatung

Viele Mandanten kommen erst zu uns, wenn es (fast) schon zu spät ist. Sie hatten nur eine “kleine Frage”, haben aber aus Angst vor hohen Kosten den Anruf beim Anwalt gescheut. Stattdessen haben sie auf Tipps von Freunden oder auf das Internet vertraut und es zunächst selbst versucht. Häufig ging das schief…

Dem wollen wir mit der sog. Kurzberatung Rechnung tragen:

Bei Anfragen in einfach gelagerten Fällen, bei denen keine Rechtsrecherche notwendig ist, oder bei Formulierungshilfen für Kündigungen, Beschwerden und ähnlichen Fällen, die wir aufgrund unserer Berufserfahrung mit einem Zeitaufwand von nicht mehr als 15 Minuten erledigen können, berechnen wir unabhängig vom Streitwert pauschal 50,00 € brutto.

Die Kosten sind überschaubar und man hat die Sicherheit, professionellen Rat eingeholt zu haben.

Baubegleitung

Bei fast jedem Bauvorhaben treten irgendwann Schwierigkeiten auf. Seien es Fußangeln im Vertragswerk, Verzögerungen in der Ausführung, tatsächliche oder vermeintliche Baumängel – unzählige Probleme können für Ärger sorgen. In der Regel sind diese Auseinandersetzungen langwierig und vor allem kostspielig.

Es ist daher für alle Beteiligten empfehlenswert, schon frühzeitig nicht nur technischen, sondern auch juristischen Beistand zurate zu ziehen – im Idealfall in einer Person. Wir bieten Ihnen zu überschaubaren Kosten einen solchen Full-Service an:

  • Beratung und Überprüfung der Vertragsunterlagen einschließlich der Leistungsbeschreibung in der Planungsphase
  • Begleitung und Überwachung des Bauvorhabens in der Erstellungsphase
  • Vermittlung bei Meinungsverschiedenheiten
  • Begleitung von Zwischen- und Schlussabnahmen

Die Vergütung erfolgt nach Aufwand oder Rahmenvereinbarung. In der Regel berechnen wir:

  • Vertragsdurchsicht: ab 120 €
  • Mängelfeststellung / Abnahme (jeweils): pauschal 250 € (inkl. einem Ortstermin)
  • Beweissicherungsverfahren (gerichtlich): nach RVG (s. Kosten)
  • (jeweils brutto, jedoch zzgl. Nebenkosten wie Fahrtkosten, Kosten für Auskünfte, Kopien aus Akten etc.)

Hausverwaltung

Hausverwaltung ist Vertrauenssache. Wir übernehmen für Sie als kompetenter Partner Wohnungseigentums- und Mietverwaltungen oder stehen Ihnen auch gerne bei Einzelfragen aus diesen Bereichen unterstützend zur Seite. Zu unseren Aufgaben im Rahmen der Hausverwaltung zählen insbesondere:

  • Abschluss und Kündigung von Miet- und Pachtverträgen inklusive von Verhandlungen und Korrespondenz – mündlich und schriftlich – mit den Mietern bzw. Wohnungseigentümern
  • außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung aller Ansprüche aus den Mietverhältnissen bzw. aus den Verpflichtungen gegenüber einer Eigentümergemeinschaft
  • Erstellen von Nebenkostenabrechnungen
  • Kontrolle der Mietzahlungen
  • Zahlung aller öffentlichen Lasten, Abgaben und wiederkehrenden Leistungen
  • Durchführung der Eigentümerversammlung und Umsetzung der Beschlüsse
  • Vergabe von Aufträgen für erforderliche Instandhaltungs- und Setzungsarbeiten
  • Abschluss von Versicherungsverträgen

FAQ - Häufig gestellte Fragen

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