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Inkasso / Forderungsrecht Wir helfen Ihnen, Ihre offenen Zahlungen einzufordern

Ganz allgemein gilt folgendes: Sparen Sie sich den Umweg über Inkassobüros. Wenn der Schuldner nicht zahlt und die Forderung gerichtlich durchgesetzt werden soll, müssen Sie ohnehin zum Anwalt. Zudem werden Kosten eines Inkassobüros im Gerichtsverfahren häufig nicht als erstattungsfähig anerkannt. Schneller, sicherer und zumeist billiger ist es, wenn Sie den Forderungseinzug gleich in professionelle, anwaltliche Hände geben.

Die Vorteile der Auslagerung des Forderungseinzuge auf der Hand:

  • Arbeitsentlastung Ihrer Mitarbeiter
  • Kostenminimierung durch Vereinbarung einer Gebührenpauschale bei Uneinbringlichkeit
  • Höhere außergerichtliche Realisierungswahrscheinlichkeit
  • Einheitliche Bearbeitung vom Mahnschreiben bis zum rechtskräftigen Vollstreckungsbescheid
  • Forderungsüberwachung bis zur vollständigen Realisierung

Im Verhältnis zum Schuldner berechnen wir die gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG); wird die Forderung beim Schuldner realisiert, ist die Bearbeitung für Sie kostenfrei. Kann die Forderung nicht realisiert werden, zahlen Sie nur die günstigen Pauschalgebühren (Forderungen bis 5000€ : 100 € / Forderungen über 5000 € : 200 € zzgl. Fremdkosten und MwSt.) gemäß unserer Vergütungsvereinbarung.

FAQ - Häufig gestellte Fragen

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