Navigation überspringenSitemap anzeigen

Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Münster-Roxel – unsere Kanzlei hilft

Ob Abmahnung oder Kündigung, sprechen Sie zuerst mit uns.

Kaum ein anderes Rechtsgebiet betrifft so viele Menschen wie das Arbeitsrecht, da hier ein Großteil der Zeit verbracht wird. So ist es nicht verwunderlich, dass es oft zu Konflikten im Beruf kommt. Diese werden als besonders belastend empfunden, denn Probleme am Arbeitsplatz führen schnell zu Existenzängsten und einem Leistungseinbruch. Wenden Sie sich daher bei sämtlichen Fragestellungen, die das Arbeitsrecht betreffen, an Ihre spezialisierten Rechtsanwälte in Münster-Roxel – an die Rechtsanwaltskanzlei Heising! Wir bieten eine umfassende und individuelle juristische Beratung sowie die Vertretung vor Gericht. Dabei legen wir jederzeit großen Wert auf Vertrauen, Diskretion und eine enge Zusammenarbeit mit dem Mandanten. Für alle Fragen haben wir ein offenes Ohr und setzen uns für Ihr Recht ein. Ihre Rechtsanwälte für Arbeitsrecht sind für Sie da.

Nehmen Sie jetzt Kontakt zu unserer Rechtsanwaltskanzlei auf

Sie möchten Ihr arbeitsrechtliches Problem mit uns besprechen? Dann vereinbaren Sie telefonisch oder online einen Termin für eine persönliche Beratung und Sie sind von Anfang an auf der sicheren Seite. Wir nehmen uns für jedes Anliegen Zeit, ganz gleich, ob Sie Ihr Arbeitszeugnis überprüfen lassen möchten oder sich bereits ein größeres Problem wie etwa Mobbing abzeichnet. Einfach, damit Sie ein sicheres Gefühl haben, Ihre Rechte kennen und Ihrer Karriere nichts mehr im Wege steht.

Gerne stehen wir Ihnen auch als Rechtsanwälte Ihres Vertrauens zur Seite, wenn es um das Familienrecht, Baurecht oder Erbrecht geht.

Rechtsanwalt für Arbeitsrecht gesucht? Bei uns sind Sie richtig!

Diese Themen sind ein Fall für den Rechtsanwalt für Arbeitsrecht

  • Abmahnung (des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers)
  • Abfindung
  • Änderungskündigung
  • Außerordentliche oder fristlose Kündigung (durch Arbeitgeber oder Arbeitnehmer)
  • Bestandsschutzklage / Kündigungsschutzklage
  • Betriebsbedingte Kündigung
  • Betriebsrat und seine Folgen
  • Fehler bei der Befristung von Arbeitsverträgen
  • Integrationsamt und Schwerbehinderte
  • Krankheit als Kündigungsgrund oder Kündigung während der Krankheit
  • Kündigungsschutzprozess
  • Massenentlassungen (Anzeigepflicht bei der Bundesagentur)
  • Mobbing
  • Schadensersatzansprüche des Arbeitgebers wegen mangelhafter Arbeitsleistung oder Unfallverursachung
  • Schadensersatzansprüche des Arbeitnehmers gegenüber Kollegen oder Arbeitnehmern
  • Sozialplan
  • Schriftformerfordernis und Nachweisgesetz
  • Verwirkung und Verjährung von Ansprüchen beider Seiten
  • Voraussetzungen der Kurzarbeit
  • Vorbehaltserklärungen
  • Zeugnis (Bedeutung und Formulierung)

Häufig gestellte Fragen

Hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf eine Abfindung, wenn ihm gekündigt wird?

Grundsätzlich nein. Nur in ganz besonderen Ausnahmefällen besteht ein Anspruch auf Abfindung.

Können Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verwirken?

Ja, sofern Verwirkungstatbestände im Arbeitsvertrag oder in einem Tarifvertrag geregelt sind.

Ich habe gehört, dass es ein Gesetz gibt, das dem Arbeitnehmer einen Anspruch auf Abfindung zuspricht, wenn ihm gekündigt wird?

Ja, falls der Arbeitgeber im Zusammenhang mit der Kündigung sich bereit erklärt hat, eine Abfindung zu zahlen.

Wann gilt für das Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag?

Wenn im Einzel-Arbeitsvertrag Bezug genommen wird auf den Vertrag, die Parteien des Arbeitsverhältnisses den Tarifvertragsparteien angehören oder der Tarifvertrag allgemeinverbindlich ist.

Wann ist eine betriebsbedingte Kündigung begründet?

Diese Frage ist eine der schwierigsten. Grundsätzlich muss die gesamte Struktur des Betriebes durchleuchtet, ggf. muss besonderer Wert auf die Sozialauswahl gelegt werden.

Müssen Überstunden vergütet werden?

Nur dann, wenn sie entweder ausdrücklich angeordnet wurden oder zwingend und mit Kenntnis des Arbeitgebers erforderlich waren.

Muss der Gegner nicht meine Anwaltskosten tragen, wenn ich gewinne?

Nein, in der I. Instanz muss jede Partei ihre Anwaltskosten selber tragen, auch wenn sie gewinnt. In der II. Instanz werden die Kosten nach Obsiegen und Unterliegen verteilt, aber nur die Kosten der II. Instanz.

Haftet ein Arbeitnehmer auf Schadensersatz seinem Arbeitgeber gegenüber?

Grundsätzlich ja, es gibt nur verschiedene Haftungsquoten.

Kann der Arbeitgeber einen vom Arbeitnehmer verursachten Schaden in voller Höhe vom Gehalt/Lohn abziehen?

Ein Abzug ist nur im Rahmen der Pfändungsfreigrenzen möglich.

Kann sich der Arbeitgeber gegen die Errichtung eines Betriebsrates wehren?

Nein, wenn der Betrieb über die erforderlich Anzahl von Mitarbeitern verfügt, muss der Arbeitgeber dies hinnehmen.

Muss der Betriebsrat einer beabsichtigten Kündigung zustimmen?

Nein, der Betriebsrat muss aber angehört werden.

Ist eine ohne Anhörung des Betriebsrates ausgesprochene Kündigung wirksam?

Nein.

Haben Schwerbehinderte einen besonderen Kündigungsschutz?

Grundsätzlich ja, aber auch ihnen kann gekündigt werden.

Was ist Voraussetzung für die Kündigung eines Schwerbehinderten?

Die Zustimmung des Integrationsamtes.

Ich habe seit drei Monaten keinen Lohn von meinem Arbeitgeber erhalten, bekomme ich vom Staat eine Entschädigung?

Grundsätzlich ja, das sog. Insolvenzausfallgeld. Hier sind aber gewisse Formalitäten zu beachten.

Was ist eine Abmahnung?

Der Hinweis des Arbeitgebers, dass ein bestimmtes Verhalten des Mitarbeiters nicht korrekt war und er im Wiederholungsfall mit einer Kündigung oder etwas Ähnlichem rechnen muss.

Kann der Arbeitnehmer sich gegen eine Abmahnung wehren?

Ja. Wenn die Abmahnung ungerechtfertigt ist, kann der Arbeitnehmer, notfalls mit gerichtlicher Hilfe, die Entfernung aus seiner Personalakte verlangen.

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Heinrich Heising Rechtsanwalt - LogoOnlinescheidungsformular
Zum Seitenanfang