Navigation überspringenSitemap anzeigen

Rechtsanwaltliche Beratung Rechtsanwältin Nina Pier

Nina Pier

Meine persönliche Auffassung rechtsanwaltlicher Beratung: Dem Mandanten kompetentes Fachwissen in einem starken Team bieten und seine Interessen mit Leidenschaft vertreten.

Tätigskeitsschwerpunkte:

  • Familienrecht
  • Strafrecht und Verkehrsrecht
  • Allgemeines Zivil- und Vertragsrecht
  • Privates und gewerbliches Mietrecht

Werdegang:

  • Geburtsjahr 1976, verheiratet, 2 Kinder
  • Studium der Rechtswissenschaften in Gießen und in Münster
  • Referendariat im Landgerichtsbezirk Münster
  • Zugelassene Rechtsanwältin seit Mai 2008
  • Tätigkeit in der Kanzlei Sprakel und Partner in Greven von Mai 2008 bis Februar 2018
  • Seit März 2018: Tätigkeit in der Kanzlei Heising

Tätigkeitsschwerpunkte

Strafrecht

Strafverteidigung bedeutet vor allem Ihre Interessenvertretung gegenüber staatlichen Stellen wie der Polizei, der Staatsanwaltschaft und dem Gericht.

Sollten Sie eine Vorladung als Beschuldigter zu einer Vernehmung oder eine Anklageschrift erhalten haben, sollten Sie sich in jedem Fall beraten lassen, bevor Sie gegenüber der Polizei oder anderen Stellen Angaben machen. In einer polizeilichen Vernehmung hat sich schon manch einer um Kopf und Kragen geredet. Gerade am Anfang eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens können Fehler gemacht werden, die Sie während des gesamten Verfahrens verfolgen können.

Deshalb machen Sie niemals Angaben bei der Polizei, wenn Sie als Beschuldigter geladen wurden, ohne vorher mit Ihrem Anwalt gesprochen zu haben! Unbedachte Aussagen werden Sie während des gesamten Verfahrens begleiten und können sich negativ auf den Ausgang des Verfahrens auswirken.

Mehr als Ihre persönlichen Daten brauchen Sie gegenüber der Polizei nicht mitzuteilen. Hierzu genügt theoretisch die Vorlage Ihres Personalausweises. Insbesondere müssen Sie auch keine Angaben zu Ihrem Einkommen machen. Einlassungen zur Sache können zu einem späteren Zeitpunkt abgegeben werden.

Ob dies in Ihrem Fall überhaupt Sinn macht, entscheiden wir nach erfolgter Akteneinsicht, die wir für Sie beantragen können. In einem ausführlichen Gespräch können wir dann auch die Strategie besprechen.

Die fachliche Abschätzung und Bewertung der Beweislage sowie der Risiken gehört genauso zu unserer Beratung wie die Entwicklung einer Strategie, falls der Ihnen gemachte Vorwurf zutrifft.

Mein besonderes Interesse gilt dem Jugendstrafrecht. Gerade wegen der Besonderheiten, die das Verfahrensrecht im Jugendstrafrecht bietet, sollten Jugendliche und Heranwachsende keine Angaben ohne anwaltliche Beratung bei der Polizei machen, die sie später bereuen.

Die Besonderheiten des Jugendstrafrechts liegen darin, dass in sämtlichen Verfahrensstadien mit dem Gericht und der Staatsanwaltschaft gemeinsam nach konstruktiven Lösungen gesucht werden kann, die dem Jugendlichen oder Heranwachsenden helfen können, durch unterschiedlichste Auflagen oder Weisungen die Verhängung einer Jugendstrafe zu vermeiden.

Diese unterschiedlichen Möglichkeiten können wir mit den jeweiligen Stellen erörtern und so dazu beitragen, dass diese statt einer eventuell drohenden Jugendstrafe vom Gericht und der Staatsanwaltschaft akzeptiert werden.

Ehe- und Familienrecht

Zum Familienrecht gehören die Ehescheidung, das Unterhaltsrecht (Kindes-, Ehegattentrennungs- sowie Nachscheidungsunterhalt), Sorge- und Umgangsrecht sowie der Versorgungs- und der Zugewinnausgleich. Zu unseren Tätigkeiten gehören sowohl die Berechnung als auch die prozessuale Geltendmachung oder gegebenenfalls Abwehr von Ansprüchen auf Trennungsunterhalt oder Kindesunterhalt sowie die Durchsetzung von Umgangsrechten mit dem Kind. Wir helfen Ihnen auch bei der Bezifferung Ihres Zugewinnausgleiches und setzen diesen bei der Gegenseite durch.

Gerne beraten wir Sie auch vorsorglich, z. B. im Vorfeld des Abschlusses eines Ehe- oder Erbvertrages oder wenn Sie die Adoption eines Kindes planen.

Verkehrsrecht

Jeder kann in einen Unfall verwickelt werden.

Um den Sachschaden zu regulieren, ist ein Aufwand erforderlich, der von Laien häufig unterschätzt wird. Wir setzen für Sie nach einem Unfall Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche gegenüber gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherungen nach einem Unfall durch und helfen Ihnen unberechtigte Schadenersatzansprüche von Unfallgegnern, die letztlich zur Höherstufung im Rahmen der eigenen Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung führen können, abzuwehren. Gerade nach Verkehrsunfällen können durch geschicktes Vorgehen und genaue Kenntnis der Rechtslage Beträge realisiert werden, die ohne Anwalt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht gezahlt worden wären. Daneben übernehmen wir den gesamten lästigen „Papierkrieg" mit der Versicherung des Unfallgegners.

Übrigens:

Wussten Sie, dass Ihre Anwaltskosten im Zusammenhang mit der Regulierung eines Unfalles zum Schaden gehören und ebenfalls von der gegnerischen Versicherung zu zahlen sind?

Internetrecht

Bei der Nutzung des Internets gibt es eine Fülle unterschiedlicher rechtlicher Problemstellungen, die verschiedene Rechtsgebiete wie das Urheberrecht, Medienrecht, Wettbewerbsrecht oder Kaufrecht betreffen.

Wir beraten Sie, wenn Probleme beim Kauf von Waren oder Dienstleistungen über das Internet auftreten. Außerdem übernehmen wir Ihre Vertretung, wenn Sie eine urheberrechtliche Abmahnung erhalten haben. Weiter informieren wir über die rechtlichen Grundlagen im Onlinehandel sowie die rechtlichen Anforderungen im Zusammenhang mit dem Betreiben eines Onlineshops.

Wir informieren Sie über einzuhaltende Impressums- und Informationspflichten und helfen bei der Ausgestaltung von AGB sowie bei der Erstellung einer rechtskonformen Widerrufsbelehrung.

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Heinrich Heising Rechtsanwalt - LogoOnlinescheidungsformular
Zum Seitenanfang